Warum ist die Kampagne nötig? Was steckt politisch dahinter?
Hintergrund
Eigentlich geht es nur um einen kleinen Teil eines Paragrafen im Zivildienstgesetz (ZDG), doch wie das manchmal so ist, können kleine Dinge große Auswirkungen haben. § 14c regelt das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ), das von Kriegsdienstverweigerern als Zivildienstersatz genutzt werden kann. Der Absatz 4 dieses Paragrafen soll nun gestrichen werden. Dort ist geregelt, dass es eine finanzielle Förderung des FSJ für anerkannte Kriegsdienstverweigerer gibt. Die geplante Streichung von Absatz 4 hängt mit der aktuellen Debatte um die Wehrdienstverkürzung und der damit zusammenhängenden Verkürzung des Zivildienstes auf 6 Monate zusammen und würde die Möglichkeit von sozialem Engagement im Ausland durch junge Menschen erheblich einschränken.
Angefangen hatte alles im Jahre 2002, als durch eine Gesetzesnovelle § 14c geschaffen und damit das FSJ so erweitert wurde, dass es als Zivildienstersatz bezuschusst werden konnte. So wurde es auch für das Ausland finanzierbar. Vorher gab es zwar den Europäischen Freiwilligendienst (EFD), der aber bundesweit nur etwa 650 Plätze zur Verfügung stellte – bei deutlich mehr Bewerbern deutlich zu wenig. Für diese Gesetzesnovelle reichten die Trägerverbände ihre Vorschläge ein, die jedoch nie berücksichtigt wurden. So gibt es bis heute z.B. keine Regelung bei der auch Frauen und nicht-dienstpflichtige Männer ernsthaft gefördert werden. Außerdem ist das FSJ sozialversicherungspflichtig, somit sehr teuer und ohne den staatlichen Zuschuss kaum zu finanzieren. Offiziell ist es nämlich so, dass jeder FSJler bei seiner Trägerorganisation wie ein Angestellter geführt werden muss und von ihr anschließend im Ausland eingesetzt wird.
2008 wurde die Debatte ein Stück weit in Bewegung gebracht, als das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) seinen Freiwilligendienst weltwärts ins Leben rief. weltwärts ist privatrechtlich und somit nicht sozialversicherungspflichtig, außerdem werden auch Frauen gefördert. Allerdings ist dieses Programm auf die sogenannten Entwicklungsländer begrenzt.
Nun kommt die Verkürzung der Zivildienstzeit ins Spiel: Durch einen kürzeren Zivildienst wird eigentlich eine Menge Geld eingespart. Es handelt sich, seriösen Schätzungen zufolge, wohl um eine Summe von deutlich über 100 Mio. Euro pro Jahr.
Eigentlich liegt die Lösung nah: zumindest ein angemessener Teil der freiwerdenden Zivildienstmittel sollte für Freiwilligendienste eingesetzt werden. Im Inland aber eben auch im Ausland, so dass eine Förderung für alle Auslandsfreiwilligendienste möglich wird. Dafür würden, bei entsprechender Ausgestaltung, etwa 15 Mio. € ausreichen. Die bislang bekannt gewordenen Pläne im Bundesfamilienministerium, das für Zivildienstfragen und das FSJ zuständig ist, sehen leider ganz anders aus.
Zurzeit wird das FSJ im In- und Ausland aus dem Etat des Zivildienstes über § 14c mit rund 30 Mio. € gefördert. Davon erhält das FSJ im Ausland ca. 6 Mio. €. Dieses Geld droht also gestrichen zu werden.
Und warum wird das Geld nun knapp, wenn eigentlich über 100 Mio. € aus der Zivildienstverkürzung und 30 Mio. € aus dem § 14c zur Verfügung stehen? Erstens möchte man im Zuge von anstehenden Haushalskürzungen des Finanzministers Geld einsparen, zweitens ist eine sogenannte „freiwillige Verlängerung des Zivildienstes“ geplant, und drittens werden die übrigen Mittel anscheinend vollständig für das FSJ im Inland eingeplant. Dann würde nichts mehr für das FSJ im Ausland übrig bleiben und die aktuell 1.230 Plätze für Kriegsdienstverweigerer könnten nicht mehr finanziert werden. Geschweige denn, dass es für eine Förderung der insgesamt rund 3.500 Plätze von Frauen und Männern mit und ohne Zivildienstpflicht ausreicht.
Vermutet wird, dass an dem Gesetzesentwurf derzeit im stillen Kämmerchen gearbeitet wird. Alle diese Planungen sind natürlich noch nicht offiziell, es handelt sich also „nur“ um – jedoch gut begründete – Gerüchte. Jedoch ist es in der Politik so: wenn etwas offiziell wird, sind die Entscheidungen eigentlich schon gefallen. Man muss also möglichst vorher aktiv werden. Deswegen ist schnelles Handeln auf oberster Ebene, sprich bei den Bundestagsabgeordneten und gegenüber der Leitungsebene des Ministeriums, unbedingt nötig. Hier bist Du – gemeinsam mit Anderen – gefragt!
Zunächst geht es uns um die Erhaltung der 6 Mio. € aus dem § 14c, damit die Freiwilligen, die diesen Sommer ausreisen, die Garantie haben, dass ihr Dienst stattfindet. Ihr Dienst muss weiterhin zu den bisherigen Konditionen gefördert werden. Mindestens genauso wichtig ist natürlich, was danach kommt. Hierfür braucht es eine funktionierende Anschlusslösung, bei der alle Auslandsfreiwilligen, egal ob Mann, Frau, zivildienstpflichtig oder nicht, gefördert werden.
Für diese Ziele wollen wir uns gemeinsam einsetzen und wenn es nötig wird auch kämpfen. Und dafür brauchen wir deine Unterstützung! Ich will mitmachen





